Vilseck
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WA "Brunnleite" 20 nahezu eben gelegene Baugrundstücke

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92249 - Vilseck
1 Einheiten
Zum Verkauf steht ein zukünftiges Baugebiet in Sorghof bei Vilseck.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Vilseck als „Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplanes umfasst die Fl.Nrn. 1630/18, sowie Teilflächen der Fl.Nr. 1630, 1643/1, 1645/1 der Gemarkung Langenbruck. Er hat eine Gesamtfläche von ca. 2,3 ha.
Der räumliche Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt: im Norden Teilflächen der Flurstück-Nr. 1630; im Osten die Flurstück-Nrn. 1643/10, 1643/9, 1630/11, 1630/7, 1630/12, 1630/6 sowie 1630/1, im Süden Teilflächen der Flurstück-Nr. 1645/1 (Kreisstraße AS 16, Kürmreuther Straße),
im Westen Teilflächen der Flurstück-Nrn. 1630 und 1643/1.

Der Stadtrat der Stadt Vilseck hat am 21. März 2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet „Brunnleite“ beschlossen. Als Art der baulichen Nutzung soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt werden. Zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnbauflächen können am westlichen Ortsrand von Sorghof, nördlich der Kürmreuther Straße (Kreisstraße AS 16) auf einer Fläche von ca. 2,3 ha mindestens 20 Bauparzellen entstehen, ein bis zwei davon für „Tiny Houses“. Die Größe der Bauparzellen liegt aktuell zwischen ca. 645 m² und ca. 1.465 m² . Verdichtete Bebauung soll in Teilbereichen möglich sein.
Die Grundstücke eignen sich ideal für verschiedene Bauvorhaben, wie z.B. den Bau von Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Tiny Häuser.

Eine ausreichende Ortseingrünung und Durchgrünung des Gebietes, Ausgleichsflächen im Anschluss an das Wäldchen und ausreichende Regenrückhalteteiche sollen sicherstellen, dass Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild, in den Naturhaushalt und in nahe Gewässer so gering wie möglich ausfallen und soweit möglich ausgeglichen werden.

Zur Deckung des örtlichen Bedarfs an regenerativer Energie ist bei ausreichender Nachfrage ein Blockheizkraftwerk (Hackschnitzel) mit Nahwärmenetz vorgesehen.
Die mögliche Fläche für ein Blockheizkraftwerk (z.B. Hackschnitzel) kann - falls kein Bedarf vorliegt - als Grünfläche oder Ausgleichsfläche genutzt werden.

Die Fläche wird derzeit im Wesentlichen landwirtschaftlich als Acker genutzt und ist kurzfristig verfügbar.

Alle weiteren Informationen zu den Grundstücken erhalten Sie gerne auf Anfrage.

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Zum Verkauf steht ein zukünftiges Baugebiet in Sorghof bei Vilseck.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Vilseck als „Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplanes umfasst die Fl.Nrn. 1630/18, sowie Teilflächen der Fl.Nr. 1630, 1643/1, 1645/1 der Gemarkung Langenbruck. Er hat eine Gesamtfläche von ca. 2,3 ha.
Der räumliche Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt: im Norden Teilflächen der Flurstück-Nr. 1630; im Osten die Flurstück-Nrn. 1643/10, 1643/9, 1630/11, 1630/7, 1630/12, 1630/6 sowie 1630/1, im Süden Teilflächen der Flurstück-Nr. 1645/1 (Kreisstraße AS 16, Kürmreuther Straße),
im Westen Teilflächen der Flurstück-Nrn. 1630 und 1643/1.

Der Stadtrat der Stadt Vilseck hat am 21. März 2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet „Brunnleite“ beschlossen. Als Art der baulichen Nutzung soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt werden. Zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnbauflächen können am westlichen Ortsrand von Sorghof, nördlich der Kürmreuther Straße (Kreisstraße AS 16) auf einer Fläche von ca. 2,3 ha mindestens 20 Bauparzellen entstehen, ein bis zwei davon für „Tiny Houses“. Die Größe der Bauparzellen liegt aktuell zwischen ca. 645 m² und ca. 1.465 m² . Verdichtete Bebauung soll in Teilbereichen möglich sein.
Die Grundstücke eignen sich ideal für verschiedene Bauvorhaben, wie z.B. den Bau von Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Tiny Häuser.

Eine ausreichende Ortseingrünung und Durchgrünung des Gebietes, Ausgleichsflächen im Anschluss an das Wäldchen und ausreichende Regenrückhalteteiche sollen sicherstellen, dass Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild, in den Naturhaushalt und in nahe Gewässer so gering wie möglich ausfallen und soweit möglich ausgeglichen werden.

Zur Deckung des örtlichen Bedarfs an regenerativer Energie ist bei ausreichender Nachfrage ein Blockheizkraftwerk (Hackschnitzel) mit Nahwärmenetz vorgesehen.
Die mögliche Fläche für ein Blockheizkraftwerk (z.B. Hackschnitzel) kann - falls kein Bedarf vorliegt - als Grünfläche oder Ausgleichsfläche genutzt werden.

Die Fläche wird derzeit im Wesentlichen landwirtschaftlich als Acker genutzt und ist kurzfristig verfügbar.

Alle weiteren Informationen zu den Grundstücken erhalten Sie gerne auf Anfrage.

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Tobias Sachse

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