Immobilienkäufer übersehen oder unterschätzen häufig, dass neben dem eigentlichen Kaufpreis weitere Kosten auf sie zukommen. Denn nicht alle Kosten beim Immobilienkauf sind auf den ersten Blick ersichtlich. Lesen Sie in unserem Beitrag, welche Kaufnebenkosten typischerweise entstehen, wie hoch sie ausfallen können und warum eine gute Vorbereitung wichtig ist.
Bei den Kaufnebenkosten handelt es sich um Gebühren und Ausgaben, die zusätzlich zum reinen Kaufpreis einer Immobilie anfallen. Sie entstehen im Rahmen der Kaufabwicklung und sollten von Anfang an in die Finanzierungsplanung einbezogen werden. Gerade weil diese Kosten nicht direkt im Exposépreis enthalten sind, werden sie von Käufern häufig unterschätzt.
Im internationalen Vergleich fallen die Nebenkosten beim Immobilienkauf in Deutschland relativ hoch aus. Wie hoch sie konkret sind, hängt unter anderem vom Bundesland, vom Kaufpreis, von der Objektart und davon ab, ob ein Makler beteiligt ist.
Welches sind die typischsten Kaufnebenkosten?
Die klassischen Kaufnebenkosten werden meist als prozentualer Anteil des Kaufpreises berechnet. Dazu gehören insbesondere:
- die Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland 3,5 Prozent bis 6,5 Prozent des Kaufpreises
- das Notarhonorar und die Grundbuchkosten: häufig rund 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises
- die Maklerprovision, sofern ein Makler beteiligt ist: beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher wird sie in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der Käuferanteil liegt häufig bei bis zu 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, kann je nach Vereinbarung und Objektart aber abweichen.
Beim Neubau können zusätzlich zu den klassischen Kaufnebenkosten weitere Baunebenkosten entstehen. Dazu zählen beispielsweise:
- Kosten für die Baugenehmigung
- Erschließungskosten, je nach Grundstück und Umfang
- Kosten für Vermessung und Gutachten
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Bauwesenversicherung
- weitere Kosten rund um Planung, Baustelleneinrichtung oder technische Anschlüsse
Wie setzt sich die Höhe der Kaufnebenkosten zusammen?
Die Höhe der Kaufnebenkosten wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Besonders wichtig sind der Kaufpreis, das Bundesland, die Art der Immobilie und die Frage, ob eine Maklerprovision anfällt.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Bundesländern ergibt sich durch die Grunderwerbsteuer. Diese liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises und macht damit einen erheblichen Teil der Kaufnebenkosten aus.
Als grober Richtwert sollten Käufer – je nach Bundesland, Objektart und Maklersituation – häufig mit etwa 7 bis 12 Prozent des Kaufpreises rechnen. In Einzelfällen können die Kosten niedriger oder höher ausfallen.
Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro können die Kaufnebenkosten also grob zwischen 21.000 und 36.000 Euro liegen. Die genaue Höhe sollte immer individuell berechnet werden.
Kaufnebenkosten und Finanzierung
Viele Banken erwarten, dass Käufer die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital zahlen. Eine Mitfinanzierung ist zwar in Einzelfällen möglich, führt aber häufig zu strengeren Bonitätsanforderungen, höheren Zinsen und einer größeren monatlichen Belastung.
Für Käufer ist es daher wichtig, nicht nur den Kaufpreis der Immobilie zu betrachten, sondern auch die zusätzlich anfallenden Kosten realistisch einzuplanen. Wer die Kaufnebenkosten frühzeitig berücksichtigt, kann die Finanzierung besser strukturieren und vermeidet unangenehme Überraschungen im Kaufprozess.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist beim Immobilienkauf von großer Bedeutung. Aus diesem Grund ist es ratsam, bereits in einem frühen Stadium die Unterstützung eines erfahrenen, örtlichen Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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