Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, kommt am Notar nicht vorbei. Die Notarkosten gehören zu den festen Nebenkosten eines Immobiliengeschäfts und werden oft unterschätzt. Viele Eigentümer und Kaufinteressenten fragen sich deshalb, wofür diese Kosten eigentlich anfallen und wie sie sich zusammensetzen. In Deutschland sind Notarkosten jedoch nicht frei verhandelbar, sondern gesetzlich geregelt.
Notarinnen und Notare übernehmen bei einem Immobilienkauf weit mehr als nur die Beurkundung des Kaufvertrags. Sie prüfen den Vertrag, erläutern den Beteiligten den Inhalt, kümmern sich um den rechtssicheren Vollzug und veranlassen die notwendigen Schritte im Grundbuch. Dazu gehören je nach Fall etwa die Auflassungsvormerkung, die Einholung von Unterlagen, die Kommunikation mit Behörden und Banken sowie später die Eigentumsumschreibung. Die Kosten erfassen also nicht nur den Termin selbst, sondern auch die rechtliche Abwicklung des gesamten Vorgangs.
Die Notarkosten bestehen in der Regel aus den Gebühren für die notarielle Tätigkeit und den Auslagen. Hinzu kommen meist noch die Kosten des Grundbuchamts. Die Gebühren richten sich nicht nach einer individuellen Preisgestaltung, sondern nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG. Sie sind daher bundesweit einheitlich geregelt. Maßgeblich ist regelmäßig der Geschäftswert, also bei einem Immobilienkauf meist der Kaufpreis.
Wie hoch die Kosten konkret ausfallen, hängt deshalb vor allem vom Wert der Immobilie und vom Umfang der notwendigen Tätigkeiten ab. Zusätzliche Kosten können beispielsweise entstehen, wenn im Zusammenhang mit der Finanzierung eine Grundschuld bestellt werden muss. Auch für besondere Erklärungen, Entwürfe oder Beglaubigungen können weitere gesetzlich festgelegte Gebühren anfallen.
Wer trägt die Notarkosten?
In der Praxis übernimmt beim Immobilienkauf meist der Käufer den größten Teil der Notar- und Grundbuchkosten. Das gilt insbesondere für die Kosten des Kaufvertrags und der Eigentumsumschreibung. Anders kann es bei einzelnen Positionen sein, die eher der Verkäuferseite zuzuordnen sind. So trägt der Verkäufer regelmäßig die Kosten, die durch die Löschung alter Belastungen oder im Rahmen der Lastenfreistellung entstehen. Welche Partei welche Kosten trägt, wird üblicherweise im Kaufvertrag geregelt. Unabhängig davon können gesetzlich auch beide Vertragsparteien für bestimmte Kosten haften.
Viele Kaufinteressenten kalkulieren bei der Finanzierung neben Kaufpreis, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision auch die Notar- und Grundbuchkosten ein. Diese zählen zu den klassischen Erwerbsnebenkosten. Wie hoch sie insgesamt ausfallen, lässt sich nicht pauschal für jeden Fall benennen, weil Kaufpreis, Grundschuld und individueller Vertragsaufwand eine Rolle spielen. Fest steht aber: Die Kosten sind gesetzlich vorgegeben und nicht vom Verhandlungsgeschick der Parteien abhängig.
Warum sich diese Kosten dennoch lohnen
Auch wenn die Notarkosten auf den ersten Blick wie ein zusätzlicher Ausgabeposten wirken, dienen sie der rechtssicheren Abwicklung eines der wirtschaftlich wichtigsten Geschäfte im Leben vieler Menschen. Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind. Fehlerhafte Verträge, unklare Regelungen oder Probleme bei der Eigentumsübertragung können auf diese Weise vermieden werden. Gerade bei Immobiliengeschäften ist diese Absicherung von großer Bedeutung.
Wer wissen möchte, welche Notarkosten beim eigenen Immobiliengeschäft voraussichtlich anfallen, sollte sich frühzeitig beraten lassen. Ein lokaler Qualitätsmakler kann erste Orientierung geben und aufzeigen, welche Nebenkosten beim Kauf oder Verkauf realistisch einzuplanen sind. Für die konkrete Kostenberechnung kann zudem ein Notar anhand des Geschäftswerts eine genaue Einschätzung geben.
Sie haben Fragen zu Kaufnebenkosten oder möchten eine Immobilie verkaufen oder erwerben? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt, Steuerberater und/oder Notar klären.
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