Was ändert sich bei der Maklerprovision?

3 Min.

Seit dem 23.12.2020 gilt ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten. Es schreibt im Wesentlichen vor, dass ein Makler vom Käufer nur eine Provision in gleicher Höhe verlangen darf, wie sie auch der Verkäufer zahlt. Ziel des Gesetzes ist es, die Kaufnebenkosten für private Käufer zu verringern, indem insbesondere verhindert wird, dass die Maklergebühr vollständig auf diese abgewälzt werden kann. Ob die Rechnung aufgeht?

In der Vergangenheit war es möglich, dass ein Makler mit dem Eigentümer einer Immobilie einen Maklervertrag abschloss, in dem vereinbart wurde, dass die gesamte Courtage bei einem erfolgreichen Abschluss des Verkaufs vom Käufer zu übernehmen sei. Dieser Möglichkeit wurde durch das Gesetz, dem der Bundesrat am 5. Juni 2020 zugestimmt hat, ein Riegel vorgeschoben.

50 / 50 Teilung

Die paritätische Teilung der Maklerprovision ist sowohl für den Fall vorgeschrieben, dass der Makler mit beiden Parteien – dem Verkäufer und dem Käufer – einen Maklervertrag abschließt, als auch dann, wenn nur eine Partei den Makler beauftragt. Der Auftraggeber – also meist der Verkäufer – muss somit selbst mindestens die Hälfte der vertraglich festgelegten Provision zahlen. Ferner muss die geleistete Zahlung dem Käufer nachgewiesen werden. Erst dann darf der Makler auch von ihm fordern. Die Regelung gilt dabei vor allem für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn der Käufer Verbraucher ist.

Maklervertrag nur noch in Textform

Mehr Klarheit gibt es auch darüber, wann ein Maklervertrag eigentlich zustande kommt. Für Maklerverträge über den Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern gilt zwingend die Textform. Er muss also zum Beispiel in einer E-Mail oder in einem Papierdokument festgehalten werden. Eine mündliche Absprache oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus.

Mögliche Auswirkungen auf die Praxis der Branche

Ob das Gesetz in der Praxis tatsächlich zu dauerhaften Veränderungen des Immobilienmarktes oder des Kräfteverhältnisses zwischen Verkäufern, Käufern und Maklern geführt hat, wird unterschiedlich bewertet.
In einigen Bundesländern war es auch schon in der Vergangenheit üblich, dass Verkäufer und Käufer die Maklercourtage je zur Hälfte übernahmen. In besonders begehrten Regionen zahlten Käufer hingegen öfter allein die Provision.

Letztlich haben die unentbehrliche Expertise und die Vermittlungsleistungen der Makler auch weiterhin ihren Preis. Die Höhe der Maklerprovision ist nach wie vor Verhandlungssache. Eine bestimmte Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern es gibt allenfalls Richtwerte. Manche sehen es so, dass eine hohe Provision auch als Zeichen für das gute Verhandlungsgeschick eines Maklers gewertet werden kann. Als Eigentümer, der seine Immobilie zu einem guten Preis verkaufen will, könnte man sich also sagen: Ein Makler, der gegenüber seinen Auftraggebern hohe Provisionen durchsetzen kann, wird auch dann gut verhandeln, wenn es darum geht, den optimalen Preis für meine Immobilie zu erzielen.

 

Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__656a.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © VisualGeneration/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich