Neubau - 12 moderne 2 bis 3 Zimmerwohnungen in zentrumsnaher Lage, KfW-40-Standard
Alte Poststraße 71, Passau 94036
242.564 € – 391.715 €
Lage
94036 -
Passau
8 Wohnungen
Wohnfläche
48,61 m² - 78,5 m²
Baujahr
2023
Hier entstehen zwei moderne, wunderschöne Neubau Mehrfamilienhäuser mit jeweils 6 herrlichen Wohnungen mit 2 bis 3 Zimmer und Wohnflächen von ca. 48 m² bis ca. 78 m² Wohnfläche im förderfähigen KfW-40-Standard mit PV-Anlage (12,46 kWp) und Speicher (12,8 kWh).
Der Strom der Photovoltaikanlage wird für die Heizung sowie den Allgemeinstrom verwendet.
E-Lademöglichkeit:
Ladevorrichtungen mit Leerrohren werden bei insgesamt 5 Stück Carports verlegt.
AUFTEILUNG
UG und EG: jeweils 1 Wohneinheit (EG barrierearm)
OG und DG: jeweils 2 Wohneinheiten
Ob Gartenwohnung mit überdachter Terrasse, Etagenwohnung mit Balkon oder stylische Dachgeschosswohnung mit herrlicher Dachterrasse. Sämtliche Wohnungen überzeugen mit durchdachten Grundrissen, guten Lichtverhältnissen und ansprechendem Wohnkomfort. Raum und Ausstattung stehen harmonisch im Einklang.
Lebensqualität wird hier groß geschrieben.
Sie werden vom Freiraum Ihres persönlichen Wohnstils begeistert sein.
Die naturverbundene Heimat direkt vor der Haustüre und dennoch zentrumsnah.
Genießen Sie Lebensqualität in Naturnähe mit allen Vorzügen des urbanen Wohnens.
KFW-40-STANDARD:
Dies bedeutet zum Einen, die voraussichtlich sehr geringen Heiz- und Warmwasserkosten auf Grund der hochenergetischen Bauweise mit Energielevel A+.
Ein weiterer großer Vorteil des KfW-40-Standards sind die Fördermöglichkeiten.
Dies bedeutet unter Anderem die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen in Höhe von 100.000 EUR je Einheit.
Bei einer unterstellten Laufzeit von 25 Jahren mit einer 10-jährigen Zinsbindung wurde der Nominalzinssatz bei 1,86 % fixiert. Als tilgungsfreie Anlaufjahre wurden 2 Jahre berücksichtigt.
BAUTRÄGER/BAUFIRMEN:
Der Bauherr setzt ausschließlich auf regionale, ausführende Firmen.
Die Erfahrung und die Referenzen der beteiligten Firmen sprechen für sich.
KAPITALANLEGER:
Gerne informieren wir Sie über die erzielbare Miete.
DEGRESSIVE AFA:
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 01.Oktober 2023 und dem 30.September 2029 (6-Jahres Zeitraum) liegen.
Erstmals ist nicht der Bauantrag entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven AfA, sondern der angezeigte Baubeginn. So soll auch die Umsetzung von Projekten angestoßen werden, die zwar schon geplant, aber aus unterschiedlichen Gründen - z.B. Probleme bei der Finanzierung - noch nicht begonnen wurden.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 01.Oktober 2023 und dem 30.September 2029 rechtswirksam geschlossen werden.
Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
Hier entstehen zwei moderne, wunderschöne Neubau Mehrfamilienhäuser mit jeweils 6 herrlichen Wohnungen mit 2 bis 3 Zimmer und Wohnflächen von ca. 48 m² bis ca. 78 m² Wohnfläche im förderfähigen KfW-40-Standard mit PV-Anlage (12,46 kWp) und Speicher (12,8 kWh).
Der Strom der Photovoltaikanlage wird für die Heizung sowie den Allgemeinstrom verwendet.
E-Lademöglichkeit:
Ladevorrichtungen mit Leerrohren werden bei insgesamt 5 Stück Carports verlegt.
AUFTEILUNG
UG und EG: jeweils 1 Wohneinheit (EG barrierearm)
OG und DG: jeweils 2 Wohneinheiten
Ob Gartenwohnung mit überdachter Terrasse, Etagenwohnung mit Balkon oder stylische Dachgeschosswohnung mit herrlicher Dachterrasse. Sämtliche Wohnungen überzeugen mit durchdachten Grundrissen, guten Lichtverhältnissen und ansprechendem Wohnkomfort. Raum und Ausstattung stehen harmonisch im Einklang.
Lebensqualität wird hier groß geschrieben.
Sie werden vom Freiraum Ihres persönlichen Wohnstils begeistert sein.
Die naturverbundene Heimat direkt vor der Haustüre und dennoch zentrumsnah.
Genießen Sie Lebensqualität in Naturnähe mit allen Vorzügen des urbanen Wohnens.
KFW-40-STANDARD:
Dies bedeutet zum Einen, die voraussichtlich sehr geringen Heiz- und Warmwasserkosten auf Grund der hochenergetischen Bauweise mit Energielevel A+.
Ein weiterer großer Vorteil des KfW-40-Standards sind die Fördermöglichkeiten.
Dies bedeutet unter Anderem die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen in Höhe von 100.000 EUR je Einheit.
Bei einer unterstellten Laufzeit von 25 Jahren mit einer 10-jährigen Zinsbindung wurde der Nominalzinssatz bei 1,86 % fixiert. Als tilgungsfreie Anlaufjahre wurden 2 Jahre berücksichtigt.
BAUTRÄGER/BAUFIRMEN:
Der Bauherr setzt ausschließlich auf regionale, ausführende Firmen.
Die Erfahrung und die Referenzen der beteiligten Firmen sprechen für sich.
KAPITALANLEGER:
Gerne informieren wir Sie über die erzielbare Miete.
DEGRESSIVE AFA:
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 01.Oktober 2023 und dem 30.September 2029 (6-Jahres Zeitraum) liegen.
Erstmals ist nicht der Bauantrag entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven AfA, sondern der angezeigte Baubeginn. So soll auch die Umsetzung von Projekten angestoßen werden, die zwar schon geplant, aber aus unterschiedlichen Gründen - z.B. Probleme bei der Finanzierung - noch nicht begonnen wurden.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 01.Oktober 2023 und dem 30.September 2029 rechtswirksam geschlossen werden.
Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.