Immobilienkäufer beschäftigen sich häufig intensiv mit Kaufpreis, Finanzierung, Lage und Zustand einer Immobilie. Ein wichtiger Kostenpunkt wird dabei jedoch leicht unterschätzt: die Grunderwerbsteuer. Sie gehört zu den klassischen Kaufnebenkosten und fällt beim Erwerb eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung an. Lesen Sie in unserem Beitrag, was Käufer zur Grunderwerbsteuer wissen sollten, wie sie berechnet wird und warum sie frühzeitig in die Finanzierungsplanung gehört.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und richtet sich in der Regel nach dem Kaufpreis der Immobilie. Damit zählt sie zu den wichtigsten Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb.
Für Käufer in Passau und ganz Bayern ist besonders relevant: Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern aktuell 3,5 Prozent des Kaufpreises. Damit liegt Bayern im bundesweiten Vergleich am unteren Ende der Steuersätze. In anderen Bundesländern kann die Grunderwerbsteuer deutlich höher ausfallen.
Grunderwerbsteuer in Passau: Was Käufer wissen sollten
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten insbesondere drei Fragen geklärt werden:
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
- Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
- Welche Bedeutung hat die Zahlung für den Grundbucheintrag?
Die erste Frage betrifft die Höhe der Steuer. In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell 3,5 Prozent des Kaufpreises. Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro ergibt sich daraus eine Grunderwerbsteuer von 10.500 Euro. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro wären es entsprechend 17.500 Euro.
Die zweite Frage betrifft den Zeitpunkt der Zahlung. Die Grunderwerbsteuer wird nicht direkt beim Notartermin bezahlt. Nach der notariellen Beurkundung wird der Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Anschließend erhalten Käufer einen Steuerbescheid. Die Zahlung ist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe dieses Bescheids fällig.
Die dritte Frage betrifft den Zusammenhang mit dem Grundbuch. Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese wird in der Regel an den Notar übermittelt und ist wichtig für die spätere Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich einfach. Maßgeblich ist in der Regel der Kaufpreis der Immobilie. Dieser wird mit dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes multipliziert.
In Bayern gilt aktuell ein Steuersatz von 3,5 Prozent. Für Immobilienkäufer in Passau bedeutet das: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro fällt eine Grunderwerbsteuer von 14.000 Euro an. Bei einem Kaufpreis von 600.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer 21.000 Euro.
Wichtig ist, dass die Grunderwerbsteuer zusätzlich zum Kaufpreis anfällt. Sie sollte daher nicht erst nach dem Notartermin berücksichtigt werden, sondern bereits in die Finanzierungsplanung einfließen. Zusammen mit Notar- und Grundbuchkosten sowie einer möglichen Maklerprovision bildet sie einen wesentlichen Teil der Kaufnebenkosten.
In bestimmten Fällen können einzelne Bestandteile des Kaufvertrags gesondert betrachtet werden, etwa mitverkauftes bewegliches Inventar. Solche Punkte sollten jedoch sorgfältig und korrekt im Kaufvertrag geregelt werden. Käufer sollten hierzu rechtzeitig Rücksprache mit dem Notar oder einem steuerlichen Berater halten.
Grunderwerbsteuer und Immobilienkauf
Beim Immobilienkauf spielt die Grunderwerbsteuer eine wichtige Rolle im Ablauf nach der Beurkundung. Nach dem Notartermin wird der Kaufvertrag an das Finanzamt gemeldet. Dieses setzt die Grunderwerbsteuer per Steuerbescheid fest und fordert den Käufer zur Zahlung auf.
Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese bestätigt, dass aus steuerlicher Sicht keine Bedenken gegen die Eigentumsumschreibung bestehen. Der Notar kann anschließend die weiteren Schritte beim Grundbuchamt veranlassen.
Für Käufer ist deshalb wichtig: Die Grunderwerbsteuer sollte nicht als nachrangiger Kostenpunkt betrachtet werden. Sie ist ein fester Bestandteil des Immobilienkaufs und kann je nach Kaufpreis mehrere tausend oder zehntausend Euro betragen.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist beim Immobilienkauf von großer Bedeutung. Wer die Grunderwerbsteuer frühzeitig einplant, kann seine Finanzierung realistischer kalkulieren und vermeidet Verzögerungen im weiteren Kaufprozess. Aus diesem Grund ist es ratsam, bereits in einem frühen Stadium die Unterstützung eines erfahrenen, örtlichen Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen.
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Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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