Zentral gelegene 2-Zimmer-Altbauwohnung mit Renovierungsbedarf
90419 Nürnberg
Objekt ID: 00022
Kaufpreis
200.000,00 €
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis - Käuferprovision
Beschreibung
Die helle lichtdurchflutete 2-Zimmer-Wohnung im 3. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses liegt in gefragter Lage im Nürnbeger Stadtteil St. Johannis. In unmittelbarer Nähe befinden sich sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, sowie Bars und alles was für den täglichen Lebensbedarf gebraucht wird.
Im Erdgeschoss dieses Eckhauses ist ein gastronomischer Betrieb, welcher den Wohnkomfort nicht weiter einschränkt.
Die Wohnung ist derzeit mit Fliesen, Linoleum und Teppichboden ausgestattet, eine Einbauküche mit Elektrogeräten ist vorhanden.
Die Wohnung ist in einem renovierungsbedürftigen Zustand, somit können Sie die Wohnung ganz nach Ihren Wünschen gestalten.
Das Wohnzimmer ist ein Durchgangszimmer. Das Schlafzimmer bietet genügend Platz und ist nach Süden ausgerichtet.
Das Tageslichtbad ist gefliest und mit einer Badewanne ausgestattet.
Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil.
Das Haus wurde im Jahr 1899 erbaut. Laut Energieausweis wurde das Gebäude Ende der 80er Jahre aufgeteilt, sämtliche Instandhaltungen wurden regelmäßig vorgenommen. Sonderumlagen sind derzeit nicht geplant.
Die Heizungsanlage wurde 2023 erneuert.
Das Treppenhaus wurde vor einigen Jahren modernisiert und ist halbhoch gefliest.
Die Wohnung steht derzeit leer und ist ab sofort bezugsfertig - ideal auch als Kapitalanlage.
Für weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Eckdaten
Objektart
Wohnung
Nutzungsart
Wohnen
Verfügbar ab
Ab sofort
Zustand
Sanierungsbedürftig
Etage
3
Zimmeranzahl
2
Wohnfläche
60 m²
Vermietet
Nein
Baujahr
1899
Kosten
Kaufpreis
200.000,00 €
Preis pro m²
3.333,33 €
Käuferprovision
3,57 % inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis - Käuferprovision
Provisionshinweis
Die Immobilie fällt unter das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (optional mit Einliegerwohnung) im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 652 bis 656 BGB) vom 23.12.2020. Nach notarieller Beurkundung zahlen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer jeweils eine Maklerprovision in gleicher Höhe von 3,57 % inkl. 19 % MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis.